Kälte Klima Richtlinie groß 0

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Am 1. Januar 2019 ist die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. In allen geförderten Anwendungsbereichen dürfen ab sofort nur noch nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen.

Bei den stationären Anlagen ist die Förderung modular und umfassend aufgebaut. Gefördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Wer seine stationäre Kälte- oder Klima-Anlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten gleichzeitig eine Anlage zur Nutzung regenerativer Energien am Standort errichtet, kann einen Kombinationsbonus in Anspruch nehmen.

Das Büro SGE unterstützt Sie gerne bei Konzeptionierung, Planung und Ausführung energieeffizienter Anlagen.

 

 Link: https://www.klimaschutz.de/service/meldung/die-neue-k%C3%A4lte-klima-richtlinie-tritt-kraft