Das am 25.Juli 2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz wurde am 20. November 2017 von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt, so dass einer Anwendung der neuen Regelungen nichts mehr im Wege steht. Die energie- und stromsteuerlichen Regelungen sind in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen von besonderer Bedeutung. Das neue Energie- und Stromsteuergesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Mitte Oktober 2017 wurden außerdem der Entwurf für die Änderung der Stromsteuer-Durchführungs- (StromStV) und Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) veröffentlicht. Auch diese sind am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Um ständig auf dem Laufenden zu sein, nehmen unsere Mitarbeiter regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen teil, vorallem auch an solchen, die sich mit den rechtlichen Grundlagen, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen befassen. Die Lieferung und der Verkauf von Strom aus BHKW-Anlagen innerhalb einer Kundenanlage stehen schon seit Längerem im Fokus der Wohnungswirtschaft. Aber auch der Stromverkauf aus PV-Anlagen gewinnt in Mehrfamilienhäusern zunehmend an Bedeutung. Um Fehler bei der Konzeption, der Gestaltung und der Umsetzung von Mieterstromkonzepten in der Wohnungswirtschaft zu vermeiden, ist eine ganzheitliche Betrachtung notwendig.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Für Anfragen bezüglich BHKW-Anlagen nutzen Sie einfach das Kontaktformular: http://www.buero-sge.de/de/kontakt