Am 1. Juli 2019 wird das neue Energie- und Stromsteuergesetz in Kraft treten.
Das neue Energie- und Stromsteuergesetz enthält unter anderem die neue Regelung für den beihilferechtlich relevanten Aspekt der Stromsteuerbefreiung von KWK-Anlagen bis zu einer Leistung von 2 MW elektrischer Leistung.
Am 7./8. Mai wird im Dresdner Kongresszentrum die 17. Jahreskonferenz „BHKW 2019 – Innovative Technologien und neue Rahmenbedingungen“ stattfinden.
Im Fokus werden dieses Jahr auch viele Praxisbeispiele stehen, von kleinen BHKW-Anlagen im Wohnbereich über mehrere hundert Kilowatt Leistung bis hin in den einstelligen Megawatt-Bereich. Quartiersversorgungen spielen dabei eine besondere Rolle. Aber auch innovative KWK-Anlagen in der Fernwärmeversorgung werden thematisiert werden.
Das Büro SGE wird ebenfalls an der Konferenz teilnehmen, ist auf dem neuesten Stand der Rechtslage und unterstützt Sie gerne bei Konzeptionierung, Planung und Ausführung energieeffizienter KWK-Anlagen.
Link: https://www.bhkw2019.de/