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Am 29.5.2019 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Referentenentwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz an die Länder und Verbände zur Anhörung versendet. Mit dem neuen Gesetz soll das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht werden. D.h. im Sinne des Koalitionsvertrages und in Folge der Beschlüsse des Wohngipfels für bezahlbares Bauen und Wohnen werden das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im neuen Gebäudeenergiegesetz ohne wesentliche materielle Änderungen zusammengeführt. Die geltenden energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung werden beibehalten.

Der strittigste Punkt war, ob die Neubauverordnungen verschärft werden sollen. Bisher gibt es dazu noch keine Einigung, diese soll in den anhaltenden Ressortverhandlungen erzielt werden. Erst dann wird eine einvernehmliche Vorlage für den Kabinettsbeschluss vorliegen, der weiterhin für Mitte des Jahres 2019 geplant ist. Bis zum 28.6.2019 können Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abgegeben werden. Eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf findet am 26. Juni 2019 von 10:00 bis 18:00 Uhr im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie statt.

Wir verfolgen die aktuelle Entwicklung rund um dieses wichtige Thema sehr gespannt und werden Sie auf dem Laufenden halten.

Link: Gebäudeenergiegesetz