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Am 23.10.2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für das neue Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Mit dem neuen Gesetz soll das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht werden. D.h. im Sinne des Koalitionsvertrages und in Folge der Beschlüsse des Wohngipfels für bezahlbares Bauen und Wohnen werden das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im neuen Gebäudeenergiegesetz ohne wesentliche Änderungen zusammengeführt. Die geltenden energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung werden beibehalten.

Eine erhebliche Bürokratieentlastung für Bauherren und Planer ist mit der Einführung eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude verbunden. Mit diesem „Modellgebäudeverfahren“ können die Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen für den Nachweis erforderlich sind.

Der strittigste Punkt war, ob die Neubauverordnungen verschärft werden sollen. Dies ist nicht der Fall. Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bleibt unverändert und wird nicht verschärft.

Wir verfolgen die aktuelle Entwicklung rund um dieses wichtige Thema sehr gespannt und werden Sie auf dem Laufenden halten.

Link: Gebäudeenergiegesetz