Die Förderung für die Erneuerung von Öl-Heizungen wurde zum 1. Januar 2020 komplett aus den Bundes-Förderprogrammen gestrichen. Der Ersatz alter Öl-Heizungen durch Öl-Brennwertheizungen wurde bisher als Einzelmaßnahme über die KfW-Programme Energieeffizient Sanieren 152 und 430 gefördert. Hierfür entfällt nunmehr die KfW-Förderung.
Aufgrund des am 18.Dezember 2019 in Kraft getretenen Bundes-Klimaschutzgestzes haben sich auch bei den KfW-Programmen Änderungen ergeben. So entfallen sämtliche Fördermöglichkeiten für bisher förderfähige energetische Sanierungsmaßnahmen, bei denen ein Öl-Brennwertheizkessel eingebaut bzw. beibehalten wird.
Außerdem werden Gas-Brennwertheizungen nur noch in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien gefördert.
Bei z.B. energetischen Einzelmaßnahmen (152) erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5%. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen (430) erhöht sich der Investitionszuschuss um 10%.
Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/