Am 18. Dezember 2019 ist das neue Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 55 Prozent bis zum Zieljahr 2030 zu senken. Langfristig wird die Treibhausgasneutralität bis 2050 angestrebt. Auch dieses Ziel steht klar im Gesetz.
Damit sind erstmals nationale und europäische Klimaschutzziele festgeschrieben. Sie beinhalten verbindliche CO2 - Einsparziele für alle Bereiche, wie z.B. Verkehr, Gebäude oder Landwirtschaft, sowie eine jährliche Erfolgskontrolle und Pflicht zum Nachsteuern. Außerdem verpflichtet sich die Bundesverwaltung schon jetzt bis 2030 klimaneutral zu sein.
Das sind ehrgeizige Aufgaben, deren Bewältigung wir mit Spannung verfolgen.
Link: Bundesregierung - Klimaschutzgesetz